Anfrage zum StEA am 16.März 2010

Mit welchen systematischen Maßnahmen versucht die Verwaltung in
Bebauungsplänen die Klimaschutzziele umzusetzen?

Zum Hintergrund:
Die aktuelle Planung des Baugebietes „Frachtstraße“ enthält weder Aussagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien, noch zum Anschluss an das Fernwärmenetz, welches in dem dortigen Quartier vorhanden ist.

Aus unserer Sicht ist es erforderlich, bereits in den Bebauungsplänen auf eine Option zur Nutzung von Nah- und Fernwärme hinzuweisen und diesbezüglich eine Festsetzung von Versorgungsflächen, Anlagen und Leitungen vorzunehmen.

In städtebaulichen Verträgen sollen zudem Vereinbarungen über die Nutzung des städtischen Fernwärmenetzes, Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung und von Solaranlagen für die Wärme-, Kälte- und Elektrizitätsversorgung von Baugebieten getroffen werden.Durch eine eigenständige Satzung oder in einen Kaufvertrag über das Baugrundstück zwischen der Stadt und Bauwilligen soll die Verpflichtung zur aktiven Nutzung von Solarenergie oder anderen erneuerbaren Energien festgeschrieben werden oder Vorgaben für bestimmter Heizungsanlagen, Anschluss- und Benutzungsverpflichtungen für Nah- und Fernwärmeversorgung aus Kraft-Wärme-Kopplung gemacht werden.

Der Anschluss neuer Baugebiete und bestehender Quartiere an das städtische Fernwärmenetz führt zu höherer Energieeffizienz und zu langfristig niedrigeren Betriebskosten für die Nutzer! Diese Entwicklung ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil es nach derzeitigen Schätzungen rund 100 Jahre dauern wird, bis der Altbaubestand in Bielefeld energetisch saniert ist.

Dass es in diesem Zusammenhang Optimierungsbedarf gibt, kann man an den Entwicklungszahlen der Fernwärme-Hausanschlüsse in Bielefeld ablesen. Während z.B. Münster zwischen 2005 und 2008 einen Zuwachs von 594 Hausanschlüssen verzeichnet, sind es in Bielefeld bescheidene 87.

Martin Schmelz